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Uhr verfolgt Frau

Warum Jobs in Koblenz keine Zeitarbeitsfirmen aufnimmt

Zeitarbeitsfirmen können auf Jobs in Koblenz grundsätzlich keine Stellenangebote schalten. Auch wenn sich damit einiges Geld verdienen ließe, wurde sich klar dagegen entschieden. Die Gründe sind recht einfach. Jobs in Koblenz möchte dazu beitragen, dass offene Positionen in der Region direkt zwischen Arbeifnehmer und Arbeitgeber und nicht temporär über eine Zeitarbeitsfirma besetzt werden.

Die Arbeitgeber in unserer Region bieten sichere, solide Arbeitsplätze mit attraktiven Gehältern und umfangreichen Benefits.

Zeitarbeit - In manchen Fällen ein geeignetes Mittel

Grundsätzlich ist gegen Zeitarbeit nichts einzuwenden, wenn ein Unternehmen einen zeitlich befristeten Bedarf an personeller Unterstützung hat und diesen mit Leiharbeitnehmern decken möchte. In der Praxis ist es aber oftmals so, dass Zeitarbeitsfirmen so genannte strategische Stellen ausschreiben, bei denen keine konkrete Bedarfsanfrage eines Kunden dahintersteht. Ziel ist vielmehr Fachkräfte einzustellen und zu versuchen, diese dann in Arbeitnehmerüberlassung bei Kunden aus der Region zu platzieren. Dies möchte Jobs-in-Koblenz.de nicht unterstützen und arbeitet somit klar und eindeutig nicht mit Zeitarbeitsfirmen zusammen.


Erschwerdend hinzu kommt, dass es gängige Praxis ist, Bewerber, die sich bei einer Zeitarbeitsfirma beworben haben, beim Kunden vorzustellen, ohne das ein regulärer Arbeitsvertrag besteht. Erst wenn der Kunde bereit ist, den Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) einzusetzen, wird dieser durch die Zeitarbeitfirma eingestellt. Die Zeitarbeitsfirma möchte sich halt gerne absichern...

Leiharbeiter sind billige Arbeitskräfte - Stimmt nicht

Entgegen der landläufigen Meinung sind Leiharbeiter für den Entleiher, also das Unternehmen bei dem Leiharbeiter im Einsatzi ist, nicht günstiger, sondern viel teurer als eigene Mitarbeiter. Leiharbeitsfirmen arbeiten mit so genannten Faktoren. Bedeutet, dass der umgerechnete Stundenlohn eines Mitarbeiters bei einer Zeitarbeitsfirma mit einem Faktor multipliziert wird und sich daraus dann ein Stundensatz ergibt, zu dem der Leiharbeiter bei den Kunden verliehen wird.
Beispiel:
Arbeitnehmer A ist bei Leiharbeitfirma B zu einem Monatsgehalt von 3.500.- EUR eingestellt. Auf Basis einer 40-Stunden Woche entspricht dieses Gehalt einem Stundenlohn in Höhe von 20,19 EUR (Gehalt geteilt durch 173,33)

Verliehen wird Arbeitnehmer A mit einem Faktor, je nach Anbieter, von bis zu 2,5 - 2,7
Bedeutet: 20,19 x 2,5 = 50,48 EUR

Der Entleiher zahlt an die Leiharbeitsfirma also 50,48 EUR je geleisteter Stunde. Ist der Arbeitnehmer während eines Monats nicht krank und hat auch keinen  Urlaub, sondern leistet 173,33 Stunden, ergibt sich für den Entleiher eine Belastung in Höhe von
8.750.- EUR zzgl. 19% Mwst.  Ein eigener Arbeitnehmer mit gleichem Monatsgehalt würde, inklusive Lohnnebenkosten, Weihnachts- und Urlaubsgeld, sowie Einberechnung etwaiger Fehlzeiten durch Krankheit, erheblich günstiger sein. Dass Arbeitgeber der geringen Kosten wegen Leiharbeiter einsetzen, ist nicht mehr als ein sich hartnäckig haltendes Gerücht.

Option der Übernahme des Arbeitnehmers

Manche Zeitarbeitsfirmen bieten Arbeitgebern an, einen Leiharbeiter nach einem gewissen Zeitraum übernehmen zu können, sofern der Leiharbeitnehmer dies möchte. Je nach Anbieter muss der Arbeitgeber, je nach Dauer der vorgelagerten Überlassung, dann auch noch eine Art Ablösesumme zahlen.

Risiken für den Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer besteht immer das Risiko nicht nahtlos von einem Entleiher zum nächsten Entleiher zu wechseln, sondern auch Zeiten zu haben, an denen er "frei" hat. Für den Verleiher ist dies ein Horrorszenario, denn der Leiharbeitnehmer muss weiter bezahlt werden, ohne im Gegenzug Umsatz durch seine Arbeitsleistung zu erbringen. Manche Zeitarbeitsfirmen werden in solchen Fällen mitunter sehr kreativ und nicht selten endet die "freie" Zeit mit der Kündigung.

Tipp für Arbeitnehmer

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen als Leiharbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, sollten Sie diesen unbedingt einer sehr genauen Prüfung unterziehen. Es kann nämlich durchaus sein, dass sich Ihr Bruttogehalt aus mehreren Faktoren zusammensetzt, zum Beispiel einem tariflichen Grundgehalt und variablen Zulagen. In Zeiten ohne Einsatz bei einem Entleiher kann es durchaus passieren, dass Ihnen nur das tarifliche Grundgehalt gezahlt wird, die Zulagen aber wegfallen.

Warum Jobs in Koblenz keine Zeitarbeitsfirmen aufnimmt

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